top of page
Unbewohnt

       Allgemeine Geschäftsbedingungen            von

       Sofresh Ink.
 

 

§1

Ich tätowiere Kunden grundsätzlich nur ab dem 18. Lebensjahr. 

 

§2

Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu Informieren. (z.b. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.) 

 

§3

Ich tätowiere keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.

 

§4

Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen. Die Unterschrift verpflichtet zur Richtigkeit der Angaben und zur Einhaltung der abgegebenen Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Abheilung. 

§5

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farbe, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischen Schwierigkeitsgrad.

§6

Der Preis für das Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen (bei ordentlicher Pflege). Nachstechtermine sind innerhalb 6 Wochen wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich kostenpflichtig. 

§7

Der Kunde versichert, alle für den Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen Folge zu leisten. 

§8

Tattoos werden unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.

§9

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach dem tätowieren am vereinbarten Termin. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen. 

§10

 Bei Terminabsprache verlangen wir eine Anzahlung. Die Höhe beträgt 50€, bei größeren Arbeiten/ Motiven wird diese erhöht. Die Anzahlung wird nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet. Anzahlungen sind nicht übertragbar und können nicht zurückerstattet werden. Termine können spätestens bis 5 Werktage vor Termin verschoben werden, damit wir den Termin neu belegen können. Geschieht dies nicht behalten wir die Anzahlung als Aufwandsentschädigung ein.

  

 §11

Es werden ausschließlich neue Nadeln (Einweg) und sterilisiertes Maschinen-Zubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet. Nadeln sowie sämtliches Einwegmaterial werden von uns selbst entsorgt und werden nicht mitgegeben.

 

§12

Es wird, auf Nachfrage, über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (nach dem Ausheilen) informiert und wir stehen gern für Beratung und Fragen zur Verfügung. Wir übernehme keinerlei Haftung für Folgeprobleme, wie z.b. falsche Pflege, falscher Sonnenschutz oder welche Art auch immer. 

 

§13

Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren Tatbeständlich eine Körperverletzung im Sinne des §223 StGB und §223a StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend §226a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein. 

 

§14

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen Sofresh Ink. sowie dessen Lieferanten geltend zu machen. Genauso sieht Sofresh Ink. von Geldzurückerstattungen ab.

§15
Der Kunde erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass ein Foto des fertiggestellten Tattoos gemacht wird. Dieses ist Eigentum von Sofresh Ink. und kann zu Werbezwecken, auch im Web, genutzt werden. Eine Untersagung das Foto im Web, zu Werbezwecken, zu nutzen bedarf der Schriftform.

§16

Der Kunde erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass Fotos von bearbeiteten Vorlagen nicht weiterverbreitet oder diesbezüglich weiter genutzt werden dürfen. 

Im Urheberrecht gilt ein generelles Veränderungsverbot. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers (hier Schlüter Kai) veröffentlicht werden. Stimmt der Rechteinhaber nicht zu, darf das Originalbild nur dann verwendet werden, wenn es so intensiv bearbeitet wurde, dass die wesentlichen Merkmale des ursprünglichen Bildes nicht mehr erkennbar sind und ein neues, selbstständiges Werk entsteht. Dies ist aufwändig und schwierig. Eine normale Bearbeitung bzw. Veränderung eines Bildes durch ein Bildbearbeitungsprogramm (z.B. Freistellen, Farben ändern, ausschneiden) genügt hier in der Regel nicht. Als Richtlinie gilt: Das fremde Bild darf lediglich als Anregung dienen.

Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz hat ausschließlich der Urheber selbst das Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen. Nur der Urheber selbst darf also sein Werk so für die Öffentlichkeit verfügbar machen, dass es beliebige Personen von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl anschauen können. Dies bestimmt § 19a Urheberrechtsgesetz. Diese Grundsätze gelten auch für Fotos. Urheber ist der Fotograf/ Bildbearbeiter. Natürlich kann der Urheber der Veröffentlichung seiner Bilder durch Dritte nach vorheriger (!) Anfrage zustimmen.

Bei unberechtigter Veröffentlichung seiner Fotos, also ohne seine Zustimmung, kann der Urheber mit einer Abmahnung reagieren. Beauftragt er einen Anwalt damit, fallen Anwaltsgebühren an. Diese muss bei einer berechtigten Abmahnung der Abgemahnte bezahlen. Zusätzlich kann der Urheber auch Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung des Fotos verlangen. Üblicherweise wird auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt. In dieser verpflichtet sich der Unterzeichner, bei jedem erneuten öffentlichen Zugänglichmachen des Fotos eine Vertragsstrafe an den Urheber zu bezahlen.

Urheber hier: Schlüter Kai


Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz hat ausschließlich der Urheber selbst das Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen. Nur der Urheber selbst darf also sein Werk so für die Öffentlichkeit verfügbar machen, dass es beliebige Personen von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl anschauen können. Dies bestimmt § 19a Urheberrechtsgesetz. Diese Grundsätze gelten auch für Fotos. Urheber ist der Fotograf. Natürlich kann der Urheber der Veröffentlichung seiner Bilder durch Dritte nach vorheriger (!) Anfrage zustimm

Sofresh Ink.

„Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.“

Krampus_ one of the traditions of South

                                      Kurze Info:

 

Nach verbindlicher Terminvereinbarung , ist eine Anzahlung von 50€ zu leisten. 

Beste Grüße, euer Sofresh 

Kai Schlüter

48653 Coesfeld

Grenzweg 70

Tel.: 015560126386

bottom of page